Unternehmensführung und -kontrolle (Corporate Governance)

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Stabilus unterstützt die Prinzipien guter Corporate Governance im Sinne einer verantwortungsvollen, transparenten und auf die langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichteten Führung und Kontrolle des Unternehmens. Dabei richtet sich das Unternehmen an Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).

Die Organisationsverfassung der Gesellschaft folgt dem dualistischen System. Die Organe der Gesellschaft sind:

Satzung und Geschäftsordnungen

Entsprechenserklärungen zum DCGK

Vergütung der Vorstandsmitglieder

Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Stabilus SE gilt seit dem Geschäftsjahr 2023, es wurde von der ordentlichen Hauptversammlung 2023 mit einer Zustimmungsquote von 94,66% (TOP 6) gebilligt.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 16 der Satzung der Stabilus SEgeregelt. Diese wurde im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2022 mit einer Zustimmungsquote von 99,9% (TOP 18) beschlossen und im Rahmen der zweiten außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. August 2022 in die Satzung der Stabilus SE übernommen (TOP 2 der EGM 2).

Managertransaktionen (Directors‘ Dealings)

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Stabilus SE sowie die mit diesen eng verbundenen Personen sind nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Markmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, der Stabilus SE und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Stabilus SE oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden. Der Stabilus SE gemeldeten Wertpapiergeschäfte können unter Investor Relations / Finanznachrichten eingesehen werden.

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